Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand Januar 2019

 

 

 

         I.            Geltungsbereich

 

1.       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Serviced Apartments in dem Boardinghouse Pietsch Aparts in dem Objekt Am Mühlbach 55 in 92342 Freystadt, sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten Leistungen des Betreibers des Boardingshouses, der Pietsch Aparts. Die Pietsch Aparts werden nachfolgend als das „Boardinghouse“ bezeichnet.

 

2.       Die Unter- oder Weitervermietung der mietweise überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses, wobei §540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. Die Belegung des Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses.

 

3.       Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Boardinghouse ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

       II.            Vertragsabschluss

 

1.       Der Beherbergungsvertrag über die mietweise Überlassung kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Boardinghouse zustande. Dem Boardinghouse steht es frei, dies schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald das Apartment bereitgestellt worden ist.

 

2.       Vertragspartner sind das Boardinghouse und der Gast. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Gast vorgenommen worden ist, haftet der Besteller gegenüber dem Boardinghouse zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Boardinghouse eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Boardinghouses, an den Gast weiterzugeben.  

 

      III.            Mietdauer, Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1.       Die Mietdauer für das Apartment beträgt mindestens 2 Tage und höchstens 6 Monate.

 

2.       Das Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB und der Leistungsbeschreibung auf der Website (www.pietsch-aparts.de) zu erbringen. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.

 

3.       Der Gast kann kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen. Die Zusatzleistungen und deren Beschreibung sind unter der Website (www.pietsch-aparts.de) zu entnehmen. Für die vereinbarten Leistungen gelten die Bestimmungen von Punkt II. Satz 1.

 

4.       Der Gast ist verpflichtet, die für die mietweise Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouses an Dritte.

 

5.       Das Boardinghouse ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen.

 

6.       Soweit der Gast den vereinbarten Preis für das Apartment nicht im Voraus bei beziehungsweise nach Vertragsabschluss zu zahlen hat, ist der Preis des Apartments ab dem vereinbarten Anreisetag monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monats zu zahlen.

 

7.       Kostenpflichtige Zusatzleistungen des Boardinghouses sind jeweils bei der Buchung im Voraus zu bezahlen.

 

8.       Eine Verlängerung des Aufenthalts über den vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung des Boardinghouses. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.

 

9.       Das Boarding akzeptiert folgende Karten: Maestro, Visa, Mastercard und American Express.

 

10.    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.

 

11.    Die Preise können vom Boardinghouse ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Boardinghouses oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Boardinghouse dem zustimmt.

 

12.    Rechnungen des Boardinghouses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Boardinghouse bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

13.    Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

14.    Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouses aufrechnen oder mindern.

 

     IV.            An- und Abreisetag

 

1.       Das gebuchte Apartment steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung des Apartments. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart worden ist, behält sich das Boardinghouse das Recht vor, gebuchte Apartments nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

 

2.       Der Gast ist verpflichtet sich bei der Anreise auszuweisen.

 

3.       Am Abreisetag ist der Gast verpflichtet das Apartment bis 11.00 Uhr zu räumen und dem Boardinghouse besenrein zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung ist der Gast verpflichtet behält sich das Boardinghouse das Recht vor, den Tagespreis als Nutzungsentgelt in Rechnung stellen.

 

       V.            Rücktrittsrecht des Gastes und Stornierungsbedingungen

 

1.       Ein Rücktrittsrecht des Kunden von dem mit dem Boardinghouse geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtungen des Boardinghouses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 

2.       Für Reservierungen bis 7 Übernachtungen pro Apartment außerhalb von Messe- und Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor Anreise möglich. Für Reservierungen mit mehr als 7 Übernachtungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise möglich.

 

3.       Sofern zwischen dem Boardinghouse und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart worden ist, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Boardinghouse ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Boardinghouse die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

4.       Dem Boardinghouse steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen.

 

5.       Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

     VI.            Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht des Boardinghouses

 

1.       Solange der Gast berechtigt ist, den Beherbergungsvertrag kostenfrei aufzulösen, ist das Boardinghouse berechtigt von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Apartment vorliegt und der Gast auf Rückfrage des Boardinghouses unter angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet.

 

2.       Zahlt ein Gast eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Boardinghouse gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht, so ist das Boardinghouse berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.       Ferner ist das Boardinghouse berechtigt aus wichtigem Grund vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten beziehungsweise den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls:

 

3.1    Höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrags unmöglich machen

 

3.2    Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Gastes, gebucht werden

 

3.3    Das Boardinghouse begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- beziehungsweise Organisationsbereich des Boardinghouses zuzurechnen ist

 

3.4    Ein Verstoß gegen Ziffer I. Punkt 2 (Unter- oder Weitervermietung) oder eine Überbelegung des Apartments vorliegt

 

4.       War der Rücktritt beziehungsweise die außerordentliche Kündigung des Boardinghouses berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

5.       Bei einem Rücktritt beziehungsweise einer außerordentlichen Kündigung des Boardinghouses, ist das Boardinghouse berechtigt, von dem Gast die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Gast den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des/der Apartments sowie die ersparten Aufwendungen sind in diesem Fall auf den vom Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen des Boardinghouses mit 10% pauschaliert, das heißt der Gast hat in diesem Fall 90% des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.

 

   VII.            Haftung des Gastes

 

1.       Der Gast ist verpflichtet, das angemietete Apartment, sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen des Boardinghouses pfleglich und schonend zu behandeln.

 

2.       Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Boardinghouse durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen des Apartments und seiner Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattungen, sowie bei Beschädigung in den allgemeinen Bereichen des Boardinghouses.

 

3.       Für den Fall der Nichtbeachtung der Brandschutz-Richtlinien haftet der Gast für alle Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.

 

4.       Allen Gästen des Boardinghouses steht eine gemeinschaftliche Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, diese Einrichtungen und Ausstattungen bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregelungen gemäß Gästeinformation zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch, zum Beispiel ausdringendes Wasser.

 

5.       Das Schließsystem sieht einen Schlüssel vor. Bei Verlust/Beschädigung dieses Schlüssels wird eine Gebühr von €150,- erhoben. Für einen Aufsperrservice außerhalb der Besetzungszeiten der Rezeption (Dienstags bis Samstags von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Montags von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr) trägt der Gast die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von €100,-.

 

6.       Sollten an den Leistungen des Boardinghouses Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich und unmittelbar zu rügen, damit das Boardinghouse die Möglichkeit hat, die Mängel beziehungsweise Störungen gegebenfalls zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft einen Mangel gegenüber dem Boardinghouse anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.

 

  VIII.            Haftung des Boardinghouses

 

1.       Das Boardinghouse haftet mit der Sorgfalt eines außerordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind:

 

1.1    Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Boardinghouse die Pflichtverletzung zu vertreten hat

 

1.2    Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouses beruhen

 

1.3    Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Boardinghouses beruhen; vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen kann. Eine Pflichtverletzung des Boardinghouses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Boardinghouses gleich.

 

2.       Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bis zum Hundertfachen des Apartmentspreises für eine Übernachtung, jedoch mindestens bis zum Betrag von €600,- und höchstens bis zum Betrag von €3.500,-. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von €3.500,- der Betrag von €800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen nicht unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem Boardinghouse anzeigt (§703 BGB). Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Boardinghouse oder stellvertretend vom Personal des Boardinghouses verschuldet ist oder es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Boardinghouse zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme das Boardinghouse entgegen §702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat. 

 

3.       Soweit der Gast während seines Aufenthalts einen Stellplatz auf einem der ausgewiesenen Boardinghouse-Parkplätze kostenfrei in Anspruch nimmt, kommt dadurch kein Aufbewahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Boardinghouses. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung des abgestellten Kraftfahrzeuges oder deren Inhalte haftet das Boardinghouse nicht.

 

4.       Nachrichten, Post oder Warensendungen für den Gast werden während seines Wohnens auf Zeit im Boardinghouse mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse nimmt diese nur während der Besetzungszeiten der Rezeption von Zustelldiensten entgegen und übernimmt insoweit die Zustellung in das Apartment. Der Gast hat rechtzeitig vor seiner Abreise für einen Nachsendeauftrag zu sorgen. Nachsendungen durch das Boardinghouse erfolgen nicht.

 

     IX.            Vertragsstrafe und besondere Hinweise

 

1.       Alle Apartments sowie die gemeinschaftlichen Flächen des Boardinghouses sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist im gesamten Boardinghouse untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichte, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von €250,- an das Boardinghouse zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behält sich das Boardinghouse vor. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten aufgerechnet. Dem Gast steht es in diesem Fall frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die das Boardinghouse zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigen kann.

 

2.       Tiere sind im Boardinghouse und allen Apartments grundsätzlich nicht zugelassen. Tiere dürfen vom Gast nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung des Boardinghouses und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung des Boardinghouses besteht nicht.

 

3.       Fundsachen beziehungsweise liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen.  

 

4.       Dem Gast ist bekannt, dass in den allgemeinen Bereichen des Boardinghouses eine Videoüberwachung erfolgen kann. Einen Anspruch hierauf hat der Gast jedoch nicht. 

 

       X.            Schlussbestimmungen

 

1.       Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

 

2.       Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand sind im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pietsch Aparts in Freystadt.

 

3.       Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pietsch Aparts.

 

4.       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5.       Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.